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Die Mehrwertsteuerbefreiung

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Mehrwertsteuer für Photovoltaik nicht mehr zu bezahlen ist. Dadurch wurde angeregt, in Photovoltaik zu investieren. Für das Jahr 2025 gilt weiterhin, dass die Photovoltaik Mehrwertsteuer befreit ist. Möchte man eine PV Anlage anschaffen, kann dadurch weiterhin mit einer enormen Kostenersparnis gerechnet werden. Im folgenden Beitrag alles Wissenswerte über die Mehrwertsteuerbefreiung. 

 

Was genau bedeutet Mehrwertsteuerbefreiung auf Photovoltaik?

 

Die Mehrwertsteuerbefreiung bedeutet, dass beim Kauf einer PV Anlage keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Dadurch erspart man sich 19 Prozent sofort beim Kauf. Außerdem fällt die Mehrwertsteuer auch bei der Montage bzw. Installation weg. Dadurch kann man auch in diesem Bereich Geld sparen. Man darf aber auch nicht darauf vergessen, dass für alle benötigten zusätzlichen Produkte, die zu einer PV Anlage zählen, ebenfalls die Mehrwertsteuerbefreiung gilt.  Durch diese Regelung kann man beim Kauf einer PV Anlage sehr viel Geld sparen. 

 

Wie lange gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auf PV Anlagen?

 

Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent ist seit Beginn 2023 nicht mehr gültig beim Kauf einer PV Anlage. Die gesetzliche Regelung über das Wegfallen der Mehrwertsteuer ist bisher auf unbestimmte Zeit festgelegt worden. Somit gilt die  Mehrwertsteuerbefreiung auch für das gesamte Jahr 2025 und die folgenden Jahre. 

 

Möchte man zum Beispiel im Jahr 2025 eine PV Anlage kaufen, die rund 20.000,-€ kostet, kann man durch die wegfallende Mehrwertsteuer rund 3.800,-€ sparen. 

 

Regelung unbefristet – Sicherheit zur Planung von Investitionen

 

Der Wegfall der Mehrwertsteuer im Jahr 2025 bietet die Möglichkeit, beim Kauf einer PV Anlage von Anfang an zu sparen. Dadurch, dass für die Mehrwertsteuerbefreiung bisher keine Beendigung festgelegt wurde, kann auch auf längere Sicht geplant werden. Es muss nicht sofort in eine PV Anlage investiert werden, um von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren zu können. 

 

Durch die deutsche Bundesregierung ist damit ein weiteres Zeichen gesetzt worden, um Photovoltaik billiger zu machen.  Andere Fördermöglichkeiten für die Anschaffung einer Photovoltaik sind hingegen bisher zeitlich begrenzt. 

 

Die grundlegende Regelung der Mehrwertsteuerbefreiung

 

Die Regelung der Mehrwertsteuerbefreiung ist unbürokratisch und sehr übersichtlich gemacht worden. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für die Lieferung, die Montage und die Installation der PV Anlage

 

Bei der Installation einer PV Anlage ist das Installieren auf oder unmittelbar neben einem Gebäude bzw. Privatwohnungen gemeint. Geregelt ist die Mehrwertsteuerbefreiung im Paragraph 12 Absatz 3 UStG. In diesem Paragraph ist der sogenannte Nullsteuersatz für vorgegebene PV Anlagen geregelt. Grund für diese Regelung war es für die Bundesregierung, es privaten Personen einfacher zu machen, wenn eine PV Anlage geschaffen werden möchte. 

 

Von der Mehrwertsteuer befreite Komponenten

 

Im Folgenden werden die mehrwertsteuer befreiten Komponenten in einem Überblick aufgeführt: 

 

    • die Module der PV Anlage 
      • dazu zählen alle Arten von Modulen, unabhängig von ihrer Leistungsklasse und Technologie 
    • Batteriespeicher 
      • alle Stromspeicher, die den Solarstrom zur späteren Nutzung speichern 
    • der Wechselrichter und ein Batteriewechselrichter 
      • der Hybrid- oder Zentralwechselrichter, der die Steuerung und Umwandlung des Solarstroms überwacht 
    • das Montagesystem 
      • alle Komponenten, wie zum Beispiel Schienen, Dachhaken, Gestelle und weitere notwendige Komponenten, um eine PV Anlage sicher zu befestigen 
  • Installationsmaterial und Kabel
    • dazu zählen alle elektrischen Leitungen, Stecker und das zugehörige Befestigungsmaterial 
  • die Planungs- und Installationsleistungen
    • alle Kosten, die bei der Planung einer PV Anlage durch eine qualifizierte Montagefirma entstehen. Außerdem auch die Kosten für die Montage und die Inbetriebnahme der Anlage 

 

Die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung

 

Damit die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt werden kann, muss die PV Anlage und deren Installation von einer Privatperson in Auftrag gegeben werden. Grund dafür ist, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nur für Privatpersonen bzw. Endverbraucher geschaffen wurde. 

 

Die Anlagengröße darf dabei nur maximal 30 kWp betragen. Bis zu dieser Größe ist eine PV Anlage auf Ein- oder Zweifamilienhäusern völlig ausreichend. 

 

Die PV Anlage darf außerdem nur auf einem Gebäude bzw. in der umliegenden Umgebung des Gebäudes errichtet werden. Das bedeutet, dass die PV Module nur auf dem eigenen Dach, der Fassade montiert werden dürfen. Oder aber in der Nähe des eigenen Gebäudes auf einem Garagendach oder im Garten angebracht werden. 

 

Der erzeugte Solarstrom darf nur selbst genutzt werden. Wird der nicht benötigte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, beeinflusst das die Mehrwertsteuer und ihren Wegfall nicht. Das gilt auch dann, wenn der eigene Solarstrom für das Home-Office verwendet wird. 

 

Keine Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch

 

Der Wegfall der Mehrwertsteuer auf den Eigenverbrauch gilt ebenfalls seit dem Jahr 2023. Das bedeutet, dass man für den selbstverbrauchten Solarstrom keine Steuern mehr bezahlen muss. Das war vor dem Jahr 2023 nicht möglich. Vor dieser Zeit musste der Eigenbedarf versteuert werden. 

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat das durch ein offizielles Schreiben klar formuliert. Der Grund für diese Entscheidung war übrigens der, dass wenn eine PV Anlage nicht steuerlich belastet ist, auch keine Steuer auf den Verbrauch berechnet werden kann. Der Wegfall der Steuer auf den Eigenbedarf betrifft übrigens auch Unternehmer. Aber nur dann, wenn es sich nicht um einen Kleinunternehmer handelt. 

 

Wirkt sich die Mehrwertsteuerbefreiung auf die Amortisationszeit aus?

 

Durch die Mehrwertsteuerbefreiung ist eine PV Anlage billiger. Durch den billigeren Preis wird auch die Amortisationszeit verkürzt. Geringere Kosten bedeuten eine kürzere Zeit der Amortisation und ein früherer Beginn, um mit der eigenen PV Anlage Gewinn zu machen. 

 

Die Amortisationszeit wird aber auch durch den aktuellen Strompreis beeinflusst. Ist der aktuelle Strompreis hoch, sollte der Eigenbedarf erhöht werden. Auf diesem Weg kann die Amortisationszeit um bis zu rund 2,5 bis 3 Jahre verkürzt werden! 

 

Fazit

 

Privatpersonen, die eine PV Anlage anschaffen möchten, profitieren enorm durch die Mehrwertsteuerbefreiung. Der Kaufpreis sowie die Installationskosten reduzieren sich durch den Wegfall der Mehrwertsteuer um 19 Prozent und mehr. Ein weiterer Vorteil, von dem man profitiert, ist, dass der Eigenverbrauch nicht mehr versteuert werden muss. 

 

Möchte man eine PV Anlage anschaffen und die Planung nicht übereilen, braucht man sich wegen der Mehrwertsteuer keine Sorgen zu machen. Die Mehrwertsteuerbefreiung wurde bisher nicht mit einem voraussichtlichen Ende begrenzt. Im Gegenteil, im Moment gilt die Bestimmung für das gesamte Jahr 2025 und die folgenden Jahre. Die Anschaffung von PV Anlagen bleibt daher auch in nächster Zeit sehr günstig durch den Wegfall der Mehrwertsteuer.