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PV Förderung 2025

Übersicht

PV Anlagen machen es möglich, fast kostenlos Strom zu erzeugen und diesen Strom selbst zu nutzen. Aus diesem Grund interessieren sich immer mehr Menschen für den Kauf einer PV Anlage. Der Kauf ist aber mit sehr hohen Kosten verbunden und deshalb wird dieser Wunsch, selbst Strom zu erzeugen, sehr oft aufgegeben. Das muss aber nicht sein. Der Bund, die Länder und einige Kommunen unterstützen Privatpersonen dabei, wenn sie sich eine PV Anlage kaufen möchten. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Förderungen, Zuschüssen und durch die Einspeisevergütung 2025. Welche Möglichkeiten es gibt, um eine PV Anlage im Jahr 2025 anzuschaffen, wird im folgenden Beitrag genauer aufgezeigt. 

 

Warum in eine PV Anlage investieren?

 

Mit einer PV Anlage kann man sich selbst mit Strom versorgen. Dieser Strom wird durch die Sonne gewonnen und ist daher kostenlos. Gleichzeitig kann man dazu beitragen, die Umwelt zu schonen. Die Gründe, viel Geld für eine PV Anlage auszugeben, sind sehr vielfältig. Der einzige Grund, der immer wieder dagegen spricht, sind die hohen Kosten bei der Anschaffung. Hier muss mit mehr als 10.000,-€ gerechnet werden. 

 

In Deutschland werden der Kauf und die Inbetriebnahme von PV-Anlagen durch Zuschüsse und Förderungen durch den Staat unterstützt. Die Unterstützung erfolgt durch sehr günstige Kredite, die von der Deutschen Kreditbank für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, vergeben werden. Eine weitere Förderung ist die durch das Erneuerbare Energien Gesetz gewährte Einspeisevergütung. 

 

Die Bundesländer und auch die Kommunen bieten zusätzlich regionale Förderprogramme, um die Anschaffung von PV-Anlagen zu erleichtern. Bevor man eine PV Anlage kauft, ist es wichtig, die unterschiedlichen Möglichkeiten der Förderungen zu prüfen. Dadurch ist es leichter, die beste Förderung auswählen zu können. Ein Kredit für eine PV Anlage von der KfW kann zum Beispiel mit einem regionalen Zuschuss und der Einspeisevergütung kombiniert werden. 

 

Hinweis: Für Inselanlagen werden in der Regel keine staatlichen Unterstützungen gegeben. Der Grund ist, dass es sich dabei um kleine Solargeräte handelt, die privat genutzt werden. Bei diesen kleinen Anlagen erfolgt kein Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Hingegen besteht eine regionale Förderung für die sogenannten Balkonkraftwerke. Diese werden mittels Stecker mit dem Stromkreislauf des Haushalts verbunden. 

 

Die PV Förderung durch einen KfW-Kredit

 

Privatpersonen können von der KfW Bank einen staatlichen Kredit nutzen, um eine PV Anlage kaufen und installieren zu können. Dieser Kredit kann genutzt werden, wenn die PV Anlage auf dem Dach, einer unmittelbar neben dem Gebäude befindlichen Freifläche oder an der Fassade installiert wird. Mit dem Programm Erneuerbare Energien – Standard 270 werden von der KfW sogenannte Förderkredite vergeben, die eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren haben. Der Höchstbetrag ist hier für ein Vorhaben auf 150 Millionen Euro festgesetzt. 

 

Zu den Kosten der PV Anlage zählen auch die Kosten für das Planen der Anlage und die Montage, Installation sowie die Inbetriebnahme. Auch ein eventuell integrierter Batteriespeicher wird zu diesen Kosten dazugezählt. Im Januar 2025 betrug der effektive Jahreszins 3,76 % für ein Förderdarlehen. Die Konditionen für ein Förderdarlehen werden von der KfW individuell ermittelt. Zu diesen Konditionen zählen der Standort des Privathaushalt, die Qualität der gebotenen Sicherheiten und das monatliche Einkommen. 

 

Wird ein Antrag für ein Förderdarlehen bei der KfW Bank gestellt, muss man damit rechnen, dass eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Der Kaufvertrag für die PV Anlage darf erst nach der Bewilligung des Förderkredits abgeschlossen werden. Das ist auch der Grund, warum man nach dem Kauf der Anlage keinen Förderantrag mehr stellen kann! 

 

Die PV Förderung von den Ländern und den Kommunen

 

Geht es darum, eine PV Anlage zu kaufen, sollte nicht nur die staatliche Förderung durch die KfW Bank genutzt werden. Die zuständige Gemeinde oder Stadt vergibt eventuell ebenfalls Zuschüsse in finanzieller Form. Einige Gemeinden oder Städte vergeben außerdem bei der Anschaffung von Batteriespeichern eine finanzielle Unterstützung. Die kommunalen Forderungen und Zuschüsse können ebenfalls bis zu 10.000,-€ bringen. Dafür ist es aber notwendig, dass die PV Anlage am Wohnort in der Kommune installiert wird. 

 

Die Konditionen für diese Zuschüsse und Förderungen sind immer abhängig von der Leistung der PV Anlage und wo sie angebracht wird. Die regionalen Unterstützungen sind außerdem gedeckelt. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass das Förderbudget begrenzt ist und nach dem vollständigen Ausschöpfen auslaufen. Informationen über die Fördermöglichkeiten werden von den zuständigen Gemeinden und Städten gegeben. 

 

Hinweis: Sucht man nach einem Überblick über die zur Verfügung stehenden Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für PV Anlagen und/oder Batteriespeicher, kann man in der Förderdatenbank des Bundes nachsehen. 

 

Im Bereich der Länder stellt nur Berlin ein Zuschussprogramm zur Verfügung. Dieses Zuschussprogramm wird SolarPLUS genannt. In Baden-Württemberg wird ein Förderdarlehen für Wohnen mit Zukunft und der Sachsenkredit für Energie und Speicher geboten. Die Förderungen in den Ländern 

 

  • Schleswig-Holstein 
  • Rheinland-Pfalz 
  • Bayern
  • Sachsen-Anhalt 
  • Niedersachsen 
  • Nordrhein-Westfalen 

 

die für PV-Anlagen und Batteriespeicher gewährt wurden, sind bereits ausgelaufen. 

 

Die Einspeisevergütung 2025

 

Durch das EEG erhalten Besitzer von PV Anlagen, die den überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, eine Vergütung durch den zuständigen Stromnetzbetreiber. Die Vergütung ist von folgenden Faktoren abhängig: 

 

  • von dem Inbetriebnahmedatum 
  • von der Einspeiseart
  • von der Leistung der PV Anlage 

 

Die Fördersätze werden durch das EEG durch diese Faktoren festgelegt. Bei einer neuen PV Anlage wird die Einspeisevergütung außerdem immer nach sechs Monaten um 1 % reduziert. Wird eine Einspeisevergütung beantragt, läuft sie 20 Jahre. 

 

Im Jahr 2025 wird durch eine Reform des EEG die Einspeisevergütung in ihrer Höhe verändert. Außerdem wird durch diese Reform bei einem negativen Strompreis keine Vergütung mehr ausbezahlt. Der Strompreis wird von der Strombörse immer aktuell für dieses Vorgehen herangezogen. Der Zeitraum, in dem keine Einspeisevergütung ausbezahlt wird, wird aber an die gesamte Laufzeit angeschlossen. Dadurch verliert der PV-Anlagenbesitzer im Endeffekt nichts. 

 

Die Vergütungssätze der Einspeisevergütung ab 2025

 

Die Sätze für die Vergütung ab dem Februar 2025 beträgt: 

 

  • 0 -10 kWp Leistung 
    • bei der Teileinspeisung: 7,94 ct/kWh
    • bei der Volleinspeisung: 12,60 ct/kWh
  • 10 -40 kWp Leistung 
    • bei der Teileinspeisung: 6,88 ct/kWh
    • bei der Volleinspeisung: 10,56 ct/kWh
  • 40 -100 kWp Leistung 
    • bei der Teileinspeisung: 5,62 ct/kWh
    • bei der Volleinspeisung: 10,56 ct/kWh

 

Diese Vergütungssätze gelten von 01.02.2025 bis 31.07.2025

 

Wie und ob eine Einspeisevergütung ab dem Jahr 2026 angeboten wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Durch die Einspeisevergütung kann für den überschüssigen Solarstrom auf jeden Fall Geld erhalten werden.