Die Solarenergie, also PV Anlagen, boomen extrem. Daraus folgt, dass bei schönem Wetter in Deutschland extrem viel Strom erzeugt wird. So viel Strom, dass er nicht verbraucht werden kann. Dadurch fiel der Preis für Strom ins Minus. Und trotzdem wurde die Einspeisevergütung, wie sie garantiert wurde, ausbezahlt.
Aus diesem Grund wurde das Energiewirtschaftsgesetz novelliert. Bekannt wurde die Novellierung als “Solarspitzengesetz”. Diese Novelle soll ab März 2025 in Kraft treten. Was das Solarspitzengesetz für PV Anlagenbesitzer bedeutet und ob sich eine PV Anlage weiterhin lohnt, wird in diesem Artikel näher erläutert.
Warum wurde das Energiewirtschaftsgesetz novelliert?
Deutschland liegt durch den Solarboom weit vor den gesetzten Ausbauzielen. Es wurden bis Ende 2024 so viele neue PV Anlagen installiert, dass im Jahr 2024 die Leistung dieser Anlagen enorme 16,2 Gigawatt Solarstrom betrug.
Durch die hohen Solarstromerträge an sonnigen Tagen fiel der Strompreis dadurch ins Minus. Zur gleichen Zeit führte diese enorme Strommenge dazu, dass im Stromnetz Überlastungen auftraten. Durch das Ausgleichen des Netzes entstanden und entstehen hohe Kosten.
Nicht zu vergessen, dass die Einspeisevergütung garantiert wird. Das führt dazu, dass noch mehr Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Um diesen Kreis und steigende Kosten zu stoppen, wurde das Energiewirtschaftsgesetz novelliert.
Was ändert die Regierung durch das Stromspitzengesetz?
Das im Energiewirtschaftsgesetz enthaltene “Erneuerbare Energien Gesetz” wird geändert. Dadurch entsteht eine neue Novelle, das Solarspitzengesetz. Dieses betrifft nur neue PV Anlagen, die nach dem in Kraft treten, installiert und in Betrieb genommen, werden. Bei bestehenden PV Anlagen verändert sich nicht viel.
Die wichtigsten Neuerungen
- Die Einspeisevergütung wird bei einem negativen Strompreis nicht bezahlt
Diese Abänderung ist für PV Anlagenbesitzer nicht so schlimm. Die Zeit, die keine Auszahlung der Einspeisevergütung durchgeführt wird, wird dem PV Anlagenbesitzer angerechnet. Das bedeutet, dass die Laufzeit der Einspeisevergütung in jedem Fall gewährt bleibt. Dadurch sollen die PV Anlagenbesitzer mehr Strom im eigenen Haushalt und Batteriespeicher nutzen.
Achtung: Entschließt sich ein PV Anlagenbesitzer in diese neue Regelung zu wechseln, erhält er einen Vergütungsbonus von 0,6 Prozent für jedes eingespeiste kWh Solarstrom. Das bedeutet außerdem, er lässt eine Steuerbox oder ein Smart-Meter einbauen und darf unbegrenzt Strom in das Stromnetz einspeisen. Eine nicht steuerbare PV Anlage wird aber bei einer Nennleistung von 60 Prozent abgeregelt.
- Abregeln der Einspeisung ohne ein intelligentes Messsystem
Der Gesetzgeber möchte den Einbau von intelligenten Messsystemen fördern. Wird eine Steuerbox oder ein Smart-Meter eingebaut, wird der PV Anlagenbesitzer belohnt. Er darf so viel Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, wie er will. Wird die bestehende PV Anlage nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, so erfolgt bei 60 Prozent das Abregeln. Ab dem in Kraft treten des neuen Gesetzes besteht übrigens schon bei 7 kWp PV Anlagen die Verpflichtung für intelligente Messsysteme. Dadurch soll der Einbau eines Batteriespeichers für PV Anlagenbesitzer interessanter werden.
Gut zu wissen: Durch das Abregeln bei 60 Prozent Nennleistung, werden 40 Prozent EEG-Vergütung nicht verschenkt! Die Zeit, die nicht ausbezahlt wird, wird an die Laufzeit der Einspeisevergütung angehängt. Der eventuelle Verlust liegt außerdem nur im einstelligen Bereich durch das Abregeln. Bei schlechtem Wetter und im Winter hat die 60 Prozent Regelung keine Auswirkung.
Achtung: Die Balkonkraftwerke mit bis zu 2000 Watt Nennleistung und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Die einfachere Direktvermarktung für Solarstrom
Jeder PV Anlagenbesitzer kann frei entscheiden, ob er seinen erzeugten Solarstrom an der Strombörse vermarktet. Zusätzlich ist es erlaubt, Strom aus dem öffentlichen Stromnetz im Batteriespeicher zu speichern.
Achtung: Die Kosten für Smart-Meter steigen! Wurde bisher zum Beispiel eine jährliche Grundgebühr von 30,-€ und für die Betriebskosten jährlich 20,-€ bezahlt, sind es ab nun maximal 100,-€ einmalig. Für die jährlichen Kosten sind es ab nun rund 30,-€ jährliche Kosten.
Wer ist vom neuen Solarspitzengesetz 2025 betroffen?
Besitzer von bestehenden PV Anlagen müssen keine Veränderungen befürchten. In den folgenden Monaten bzw. Jahren erhalten sie ein Smart-Meter, also einen intelligenten Stromzähler. Es steigt dadurch nur die jährliche Gebühr für den Stromzähler auf rund 50,-€ bei Anlagen mit mehr als 15 kWp. Bei Balkonkraftwerken unter 2 kWp besteht überhaupt keine Änderung. Egal ob alt oder neu.
Welche Änderungen bestehen für neue PV Anlagen?
Das neue Solarspitzengesetz 2025 wird Ende März voraussichtlich in Kraft treten. Jede neue PV Anlage, die nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wird, ist von dem neuen Gesetz betroffen. Wird derzeit geplant eine PV Anlage anzuschaffen und anzuschließen gilt folgendes:
- ein Smart-Meter und eine Steuerbox ist verpflichtend ab 7 kWp
- die jährlichen Kosten für das Smart-Meter und die Steuerbox steigen
Lohnt sich eine PV Anlage nach Eintritt des Solarspitzengesetz 2025?
Ob sich eine PV Anlage weiterhin lohnt, ist abhängig davon, ob man in eine bestehende Anlage ein Smart-Meter und eine Steuerbox integrieren lässt. Dabei sind die Kosten ausschlaggebend. In der Regel kann von rund 1600,-€ pro kWp Leistung ausgegangen werden. Das bedeutet, dass eine 10 kWp PV Anlage ohne einem integrierten Batteriespeicher nicht mehr als rund 16.000,-€ kosten sollte.
Wird eine Wärmepumpe oder Wallbox geplant, ist der Erhalt einer Steuerbox und eines Smart-Meter automatisch gegeben. Die Kosten für die beiden Geräte müssen dadurch nicht eingerechnet werden. Damit sich die PV Anlage lohnt, sollte sie aber nicht mehr als rund 18.000,-€ kosten.
Die Reduzierung der Einspeiseleistung
Besitzt man bei der neuen PV Anlage noch kein Smart-Meter, darf man nur bis zu maximal 60 Prozent der Leistung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. So dürfen zum Beispiel bei einer 10 kWp PV Anlage nur 6 kWp eingespeist werden. Das bedeutet aber nicht, dass man einen Verlust erzielt.
Eine PV Anlage mit 10 kWp Leistung erzielt nur an sehr sonnigen Tagen mehr als 6 kWp Leistung. Und das auch nur, wenn sie optimal gegen Süden ausgerichtet ist.
Das Begrenzen einer PV Anlage kann übrigens auf zwei Arten erfolgen:
- Der Wechselrichter regelt bei 60 Prozent vollständig ab – man verliert damit rund 9 Prozent Leistung.
- Man setzt ein Energiemanagementsystem ein. Dadurch werden die Leistungsspitzen selbst durch einen Batteriespeicher, eine Wallbox oder im Haushalt genutzt.
Entfallen der Einspeisevergütung bei einem negativen Strombörse-Strompreis
Die gesetzliche Regelung der 60 Prozent fällt weg, sobald ein Smart-Meter und eine Steuerbox vorhanden sind. In diesem Fall kommt aber eine weitere Änderung zum Tragen. Diese Änderung betrifft den Strompreis an der Börse. Ist der Strompreis an der Börse negativ, erhält man keine Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom.
Es wurde durch den Gesetzgeber aber eine Entschädigung für die garantierte Einspeisevergütung geschaffen. Der Zeitraum, der nicht ausbezahlt wird, wird an die Laufzeit der Einspeisevergütung angeschlossen. Kann man in der Zeit, in der der Strompreis negativ ist, selbst viel Strom speichern oder verbrauchen, lohnt sich diese Regelung durchaus.