Mit einer Wallbox Förderung 2025 lassen sich die Kosten für Eigenheimbesitzer, die sich eine Wallbox in naher Zukunft zulegen möchten, signifikant reduzieren – während die Immobilie zugleich einen Wertzuwachs aufgrund der erfolgten Modernisierung erhält. Wallboxen spielen zudem eine essenzielle Schlüsselrolle bei der weiteren Verbreitung der E-Mobilität. Sie schaffen flexible Lademöglichkeiten für Eigenheimbesitzer und können sogar die Mobilitätskosten reduzieren, indem beispielsweise aus einer PV-Anlage eigens generierter Strom für die Aufladung zum Einsatz kommt. Den genannten Vorteilen zum Trotz besteht für E-Auto-Besitzer dennoch keine einheitliche oder bundesweite Fördermöglichkeit mehr.
Die Förderlandschaft bis zum Jahr 2023
Noch vor einigen Jahren förderte der Bund in Form der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) intensiv die E-Mobilität mitsamt allen dazugehörigen Komponenten. Bis zum Ende des Jahres 2021 bestand mit dem KfW-Zuschuss 440 eine attraktive Fördermöglichkeit, bei der die Anschaffung einer privat genutzten Wallbox mit bis zu 900 Euro per Ladepunkt bezuschusst wurde. Aufgrund der Popularität des Programms 440 war der Fördertopf entsprechend schnell ausgeschöpft.
Was folgte, war der KfW-Zuschuss 442 aus dem Jahr 2023: dieser bezuschussten Kombinationslösungen aus Wallbox, Photovoltaikanlage sowie angeschlossenen Stromspeichern in der Spitze mit bis zu 10.200 Euro. Auch diese Förderung existiert aber nicht mehr, sie wurde im Jahr 2024 vollständig eingestellt. Damit existiert nach der Beendigung des Programms 442 keine bundesweite Wallbox Förderung 2025 mehr. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass es gar keine Fördermöglichkeiten mehr gäbe – abhängig ist allen voran davon, wo Sie wohnen und ob das jeweilige Bundesland beziehungsweise die Kommune den Wegfall der bundesweiten Fördermittel eigenmächtig durch eigene Förderprogramme kompensierte.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist im Übrigen keine neue Wallbox Förderung 2025 auf Bundesebene geplant, ebenso wenig ist sie im Koalitionsvertrag der neuen Koalition aus Union und SPD vorgesehen. Dennoch sollten Besitzer von E-Autos die Augen offenhalten – schließlich könnte sich die Situation jederzeit ändern.
Regionale Wallbox Förderungen 2025
Es bestehen nach wie vor einige regionale Förderprogramme, die zur Anschaffung einer Wallbox genutzt werden könnten. Der Haken? Diese gelten lediglich für Einwohner des jeweiligen Bundeslandes oder der Kommune. Des Weiteren ist ein vorliegendes Förderprogramm nicht automatisch mit einer erhaltenen Förderung gleichzusetzen: Hier müssen Sie individuell vorab prüfen, ob in dem jeweiligen Topf noch Fördergelder vorhanden sind und falls nicht, ob oder wann diese Fördertöpfe neu aufgefüllt werden.
In Sachsen existiert die Wallbox Förderung 2025 „Förderrichtlinie Speicher“, die sich sowohl an Wallboxen als auch PV-Anlagen und angeschlossene Speicher richtet. Die Förderung beziffert(e) sich auf 400 Euro per AC-Ladepunkt und 1.500 Euro per DC-Ladepunkt. Die Mittel für dieses Förderprogramm sind aktuell aber ausgeschöpft und es ist unklar, ob das Bundesland hier noch einmal aufstockt.
In Nordrhein-Westfalen existiert das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“, welches einen Ladepunkt pauschal mit 1.000 Euro fördert. Sofern der Ladepunkt gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage installiert wird, gibt es sogar 1.500 Euro. Des Weiteren trägt das Förderprogramm einen Teil der Netzanschlusskosten: 40 % werden übernommen, aber bis zu maximal 15.000 Euro. Eigentümer einer Wohneigentumsgemeinschaft in Mehrfamilienhäusern können die Fördermittel ebenso beantragen wie Mieter und Vermieter.
In Baden-Württemberg gibt es die Wallbox Förderung 2025 „BW-e-Solar-Gutschein“. Diese fördert die Anschaffung der Wallbox, sofern parallel dazu ein Elektrofahrzeug erworben wird. Besitzer des Fahrzeugs erhalten dann 500 Euro für die Wallbox, diese muss aber durch eine bereits installierte PV-Anlage mit Energie versorgt werden. Das E-Auto muss zudem einen vollelektrischen Antrieb haben, Hybrid-Fahrzeuge werden nicht unterstützt. Diese Förderung ist aktuell ebenfalls pausiert: Bis jetzt ist nicht geklärt, ob diese noch einmal eine Renaissance erleben wird.
In Berlin gibt es das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“, das sich aber nur an KMUs und Solo-Selbständige richtet. Selbige können, wenn sie am Unternehmensstandort eine elektrische Ladeinfrastruktur schaffen, die Kosten bis zu einer Höhe von 50 % fördern lassen. Gedeckelt ist die Förderung zur Anschaffung bei 30.000 Euro. Außerdem übernimmt das Förderprogramm vollständig die Kosten für beauftragte Berater, wenn diese Potenzialanalysen durchführen. Sofern es sich nur um Realisierungsberatungen handelt, werden lediglich 80 % der Kosten bezuschusst.
Die Stadt München hat ebenfalls ein eigenes Förderprogramm. Das bezuschusst die angeschaffte Ladeinfrastruktur mit bis zu 40 % der Kosten, pro Ladepunkt für Ladestationen mit einer Leistung bis 22 kW gibt es 500 Euro. Sofern der Ladepunkt für elektrische Vorrüstungen genutzt wird, gibt es 1.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Ladepunkt ausschließlich mit Ökostrom versorgt wird. Des Weiteren muss er sich im Münchener Stadtgebiet auf Privatgrund befinden. Das Förderprogramm ist also auch für Gewerbetreibende gedacht, die eine eigene Ladeinfrastruktur in München schaffen möchten.
Wir empfehlen: Prüfen Sie immer individuell, je nach Wohnort, ob von Ihrer Kommune oder dem Bundesland eine Förderung vorliegt. Anschließend ist weiterhin sicherzustellen, dass die Förderung nicht nur weiterhin läuft, sondern auch tatsächlich noch Fördergelder im Fördertopf vorhanden sind. Erst dann kann eine Beantragung erfolgen. Die typischen Anforderungen an eine Wallbox Förderung 2025 Generell gilt: Fördermittel sind typischerweise immer zu beantragen, noch bevor die Anschaffung der eigentlichen Wallbox oder anderer Komponenten stattfindet. Eine nachträgliche Bezuschussung ist quasi bei allen Förderprogrammen ausgeschlossen. Des Weiteren setzen viele Wallbox-Förderungen voraus, dass diese an eine PV-Anlage angeschlossen ist. Daher kommen diese Förderprogramme oftmals nur für Eigenheimbesitzer in Frage. Es ist aber darauf zu achten, ob die PV-Anlage schon vorhanden sein muss oder ob diese erst gemeinsam mit der Wallbox erworben gehört. Sofern Sie planen ein regionales Förderprogramm zu beanspruchen, lassen Sie sich von ausgewählten Dienstleistern immer verbindliche Kostenvoranschläge geben. Diese sind typischerweise erforderlich und müssen bereits bei der Beantragung der Förderung vorgelegt werden.
Achten Sie bei Förderungen zudem auf das Kleingedruckte. In seltenen Fällen gibt es bestimmte Vorschriften zu den genutzten Komponenten oder wie diese technisch aufgebaut sein müssen. Das Förderprogramm für Nordrhein-Westfalen setzt beispielsweise eine bidirektionale Ladeinfrastruktur voraus, folglich müssten die Komponenten in der Lage sein, bei Bedarf Energie aus dem Fahrzeug wieder zurück in das Hausnetz zu speisen.
Außerdem gilt: Jede Wallbox ist, nicht nur entsprechend den Förderrichtlinien, sondern auch mit Bezug auf den gesetzlichen Rahmen, von qualifiziertem und zertifiziertem Fachpersonal zu installieren.
Selbst wenn aktuell keine bundesweite Wallbox Förderung 2025 mehr existiert und auch regionale Förderprogramme zusehends weniger werden, kann sich die Anschaffung dennoch lohnen – um den eigens erzeugten Strom effizienter zu nutzen und zugleich bei der Ladung des Fahrzeugs zusätzlichen Komfort zu gewinnen.